Herzlich Willkommen auf unserer Website

Termine & Veranstaltungen des FMSC

 

Diese Seite wird später noch aktualisiert. 

 

 

 

 

 

 

                                                                      

Flugplatzordnung: 
 


 Flugplatzordnung des FMSC Weimarer Land, Fluggelände Linda

 

1.) Die uneingeschränkte Nutzung des Modellflugplatzes ist grundsätzlich nur den Mitgliedern der FMSC Weimarer Land gestattet. Ausnahmen regelt Punkt 16.

2.) Jedes Mitglied ist verpflichtet eine Modell-Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese gegenüber dem Vorstand durch Bezahlung der Gebühr nachzuweisen. Kann keine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden, muss vom Vorstand auf unserem Flugplatz ein Flugverbot erteilt werden.

3.) Der FMSC Weimarer Land übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle und Sachbeschädigungen. Jeder Modellpilot haftet für die von ihm verursachten Schäden. Jeder Modellpilot ist verpflichtet, sein Modell im technischen einwandfreien Zustand zu halten.

4.) Um Unfälle und unnötigen Schaden zu vermeiden, sollten Anfänger einen erfahrenen Modellpiloten bei den ersten Flügen zu Rate ziehen. 

5.) Vor Inbetriebnahme der Fernsteuerung, ausgenommen sind 2,4 GHz Anlagen, muss jeder Modellpilot seine Frequenzmarke an der Frequenztafel sichtbar anhängen. Eine Mehrfachbelegung an der Frequenztafel ist nicht zulässig.  

6.) Unnötige Lärmentwicklung ist grundsätzlich zu vermeiden. Jedes Flugmodell darf eine Lautstärke von max. 84 dB (A) nicht überschreiten (gemessen in 7m Abstand, Modell in 1m Höhe, mit dem Auspuff zum Messgerät, Vollgas). Flugmodelle die diesen Wert überschreiten erhalten keine Starterlaubnis! Es dürfen nicht mehr als drei Modelle mit Verbrennungsmotor gleichzeitig fliegen.

Bei Nichteinhaltung der höchstzulässigen Lautstärke oder besonders lauten Motoren während des Fluges, auch unter 84 dB (A), sowie Nichteinhaltung der Flugrichtung, kann vom Vorstand oder dessen Beauftragten, ein Flugverbot des betreffenden Modells erlassen werden.

7.) Die Startvorbereitungen dürfen ausnahmslos nur im Vorbereitungsraum erfolgen. Aus Sicherheitsgründen muss das Modell beim Start des Motors in geeigneter Weise gesichert oder gehalten werden.

8.) Das Betreten der Start- und Landebahn ist dem Piloten (und seinem Helfer) nur beim Start- und Landevorgang gestattet. Ansonsten hat sich der Pilot beim Steuern seines Modells je nach Windrichtung an der Seite oder am Ende des Schutznetzes aufzuhalten.

Der Landevorgang ist rechtzeitig durch lautes Rufen von „LANDUNG“ anzukündigen.

9.) Grundsätzlich darf nur der Luftraum nördlich des Schutznetzes benutzt werden. Bei Start und Landung stehen der östliche und der westliche Luftraum zur Verfügung.

Das Überfliegen von Personen und Gebäuden ist ausnahmslos verboten. Es gilt absolutes Flugverbot, wenn auf den in unmittelbarer Nähe liegenden Feldern landwirtschaftliche Arbeiten durchgeführt werden.

10.) Da wir uns im Luftraum des Flugplatzes Umpferstedt befinden, muß bei Wahrnehmung von Manntragenden Flugzeugen unverzüglich gelandet werden.

11.) Bei Außenlandungen bzw. Absturz oder Verlust von Teilen des Modells ist das umliegende Gelände grundsätzlich durch eine Person (bei Notwendigkeit auch von mehreren Personen) äußerst schonend zu betreten. Die Lande- oder Absturzstelle ist von allen zum Modell gehörenden Teilen unverzüglich zu räumen. Bei größeren Flur- oder Ernteschäden hat der Pilot den Vorstand umgehend zu informieren. Bei Härtefällen und um die Landwirtschaftliche Flur zu schützen, kontaktieren Sie bitte den Vorstand. Dieser kann dann kann mit der Kameradrohne auf die Suche gehen.  

12.) Bei Instandsetzungsarbeiten (Mäharbeiten) auf dem Gelände ist jeglicher Flugbetrieb verboten.

13.) Mitarbeit im Verein ist Ehrensache, jedes Mitglied sollte für Arbeitseinsätze am Flugplatz und bei Veranstaltungen ansprechbar sein. 

14.) Für größtmögliche Sauberkeit ist zu sorgen. Das Zurücklassen von Müll jeglicher Art auf dem Flugplatzgelände oder im Vereinswagen ist nicht erlaubt. Es ist Sorge zu tragen, dass das Erdreich in keiner Weise verunreinigt wird.

15.) Die festgelegten Flugzeiten sind verbindlich einzuhalten.

16.) Gastflieger sind gern bei uns gesehen. Gastflieger dürfen nach Absprache, Bezahlung der Gastgebühr und Nachweis einer Modellhaftpflichtversicherung die Anlage zu den üblichen Flugzeiten benutzen. Die Flugplatzordnung und die Bestimmungen unseres Flugplatzes sind einzuhalten. Jedes Vereinsmitglied des MFSC darf die Genehmigung für Gastflieger erteilen und die Gebühr kassieren. Die Gebühr kann im Vereinswagen hinterlegt oder unserem Kassenwart zugestellt werden. Die Gebühr für Gastflieger beträgt 5,00 € pro Tag. Jugendliche bis 18 Jahre sind frei. 

17.) Verstöße gegen die Flugplatzordnung werden im Ernstfall mit einer befristeten Flugsperre, im Wiederholungsfall mit dem Ausschluss vom Flugbetrieb geahndet.

18.) Den Anweisungen des Vorstandes bzw. deren beauftragten Personen ist Folge zu leisten.

19.) Vorrangige Gültigkeit hat immer die auf dem Flugplatz ausgehängte Flugplatzordnung.

20.) Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Bestimmungen des deutschen Luftfahrtgesetztes einzuhalten.



Linda, 27.06.2018 

1.Vorsitzender 

Thomas Lehmann 

Tel: 017611174501

Flugplatzordnung
Flugplatzordnung Download FMSC Weimarer Land
Flugplatzordnung.pdf (60.16KB)
Flugplatzordnung
Flugplatzordnung Download FMSC Weimarer Land
Flugplatzordnung.pdf (60.16KB)

 

Satzung FMSC
Satzung zum Download
Satzung FMSC.pdf (264.92KB)
Satzung FMSC
Satzung zum Download
Satzung FMSC.pdf (264.92KB)