FMSC Weimarer Land
Flugmodell SportClub Weimarer Land

Flugplatzordnung

1.

Die uneingeschränkte Nutzung des Modellflugplatzes Linda ist nur den Mitgliedern des FMSC Weimarer Land gestattet.

2.

Gastflieger dürfen nach Absprache und Vorweisen einer gültigen Modellflug-Haftpflichtversicherung und des Kenntnisnachweises das Fluggelände nutzen sofern ein Vereinsmitglied anwesend ist.
Die Versicherungsnummer und der Kenntnisnachweis sind im Flugbuch zu dokumentieren.
Jedes Vereinsmitglied des FMSC Weimarer Land darf die Genehmigung für Gastflieger durch Eintrag im Flugbuch oder die flyDMFV-App erteilen.

3.


Jeder Modellpilot am Platz muß eine gültige Modellflug-Haftpflichtversicherung und den Kenntnisnachweisbesitzen und auf Verlangen durch ein Vorstandsmitglied vorweisen.
Kann keine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden, ist das Betreiben von Modellen auf dem Gelände des FMSC Weimarer Land nicht gestattet.

4.

Der Flugbetrieb ist zulässig von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.
Flugmodelle mit Verbrennungsmotor dürfen Montag bis Samstag von 8:00 h bis 12:00h und 13:30 h bis 20:00 h und Sonn- und Feiertags von 9:00 h bis 12:00 h und 13:30 h bis 20:00 h betrieben werden.

5.

Startvorbereitungen dürfen ausnahmslos nur im Vorbereitungsraum erfolgen.

6.

Das Betreten der Start- und Landebahn ist dem Piloten (und seinem Helfer) nur beim Start- und Landevorgang gestattet. Ansonsten hat sich der Pilot beim Steuern seines Modells im Bereich des Schutznetzes aufzuhalten.

7.

Grundsätzlich darf nur der Luftraum nördlich des Schutznetzes genutzt werden. Das Überfliegen von Personen und des Vorbereitungsraums ist ausnahmslos verboten. (siehe Anlage)

8.

Das Überfliegen des Wirtschaftsweges östlich des Platzes ist nur in einer Höhe von mehr als 25 m gestattet.
Diese Höhe darf nur für Starts oder Landungen unterschritten werden wenn sichergestellt ist, dass aktuell kein Verkehrsteilnehmer den Flugweg kreuzt.

9.

Der FMSC Weimarer Land übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle und Sachbeschädigungen. Jeder Modellpilot haftet für die von ihm verursachten Schäden selbst.
Jeder Pilot ist verpflichtet, sein Modell in einem technischen einwandfreien Zustand zu halten.

10.

Der Flugbetrieb mit mehr als 3 Modellen gleichzeitig ist nur mit Flugleiter zulässig.
Die Aufgabe des Flugleiters kann während des Betriebs an ein anderes Mitglied übertragen werden.

11.

Unnötige Lärmentwicklung ist grundsätzlich zu vermeiden. Jedes Flugmodell muss daher wirksam schallgedämpft sein (entsprechend dem DMFV-Leitfaden zur Erstellung eines Messprotokolls vom Oktober 2021).

12.

Bei Außenlandungen bzw. Absturz des Flugmodells oder Verlust von Teilen des Flugmodells ist das umliegende Gelände äußerst schonend zu betreten.

13.

Der Vorstand muss umgehend informiert werden im Falle von:

  • Unfällen mit Personenschaden
  • Schäden im Zusammenhang mit unbeteiligten Parteien
  • größeren Feld- und Flurschäden an den umliegenden Flächen

14.

Für größtmögliche Sauberkeit ist zu sorgen. Das Zurücklassen von Müll jeglicher Art ist nicht erlaubt. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass das Erdreich in keiner Weise verunreinigt wird.

15.

Den Anweisungen des Vorstandes, des Flugleiters bzw. deren beauftragten Personen ist Folge zu leisten.

16.

Jedes Mitglied und jeder Gastflieger ist stets dazu verpflichtet, die Flugplatzordnung des FMSC Weimarer Land sowie die Bestimmungen des deutschen Luftfahrtgesetztes einzuhalten.

17.

Verstöße gegen die Flugplatzordnung können im Ernstfall mit einer befristeten Flugsperre geahndet werden.


Weimar, den 27.08.2025, der Vorstand