Flugplatzordnung
1. | Die uneingeschränkte Nutzung des Modellflugplatzes Linda ist nur den Mitgliedern des FMSC Weimarer Land gestattet. |
2. | Gastflieger dürfen nach Absprache und Vorweisen einer gültigen Modellflug-Haftpflichtversicherung und des Kenntnisnachweises das Fluggelände nutzen sofern ein Vereinsmitglied anwesend ist. |
3. | Jeder Modellpilot am Platz muß eine gültige Modellflug-Haftpflichtversicherung und den Kenntnisnachweisbesitzen und auf Verlangen durch ein Vorstandsmitglied vorweisen. |
4. | Der Flugbetrieb ist zulässig von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. |
5. | Startvorbereitungen dürfen ausnahmslos nur im Vorbereitungsraum erfolgen. |
6. | Das Betreten der Start- und Landebahn ist dem Piloten (und seinem Helfer) nur beim Start- und Landevorgang gestattet. Ansonsten hat sich der Pilot beim Steuern seines Modells im Bereich des Schutznetzes aufzuhalten. |
7. | Grundsätzlich darf nur der Luftraum nördlich des Schutznetzes genutzt werden. Das Überfliegen von Personen und des Vorbereitungsraums ist ausnahmslos verboten. (siehe Anlage) |
8. | Das Überfliegen des Wirtschaftsweges östlich des Platzes ist nur in einer Höhe von mehr als 25 m gestattet. |
9. | Der FMSC Weimarer Land übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle und Sachbeschädigungen. Jeder Modellpilot haftet für die von ihm verursachten Schäden selbst. |
10. | Der Flugbetrieb mit mehr als 3 Modellen gleichzeitig ist nur mit Flugleiter zulässig. |
11. | Unnötige Lärmentwicklung ist grundsätzlich zu vermeiden. Jedes Flugmodell muss daher wirksam schallgedämpft sein (entsprechend dem DMFV-Leitfaden zur Erstellung eines Messprotokolls vom Oktober 2021). |
12. | Bei Außenlandungen bzw. Absturz des Flugmodells oder Verlust von Teilen des Flugmodells ist das umliegende Gelände äußerst schonend zu betreten. |
13. | Der Vorstand muss umgehend informiert werden im Falle von:
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14. | Für größtmögliche Sauberkeit ist zu sorgen. Das Zurücklassen von Müll jeglicher Art ist nicht erlaubt. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass das Erdreich in keiner Weise verunreinigt wird. |
15. | Den Anweisungen des Vorstandes, des Flugleiters bzw. deren beauftragten Personen ist Folge zu leisten. |
16. | Jedes Mitglied und jeder Gastflieger ist stets dazu verpflichtet, die Flugplatzordnung des FMSC Weimarer Land sowie die Bestimmungen des deutschen Luftfahrtgesetztes einzuhalten. |
17. | Verstöße gegen die Flugplatzordnung können im Ernstfall mit einer befristeten Flugsperre geahndet werden. |